ÜBER UNS
Die „Initiative Nachbarnetz“ ist bei der Ludwigsburger Zukunftskonferenz im Jahr 2012 entstanden. Ihre Aufgabe ist es, nachbarschaftliche Strukturen aufzubauen. Innerhalb überschaubarer Quartiere soll das Netzwerk allen Generationen Unterstützung bieten. Es lebt von der Bürgerbeteiligung, die sozialen Kontakte stehen dabei im Vordergrund. Denn vor allem in der unmittelbaren Nachbarschaft kann Vertrauen unter den Nachbarn entstehen. Um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, möchten wir alle Generationen einbinden.
Wie kann so etwas gelingen?
Hier ist Eigeninitiative gefordert!
Jeder einzelne sollte so aktiv werden, wie es zu ihm passt – und den Mut haben, Gesuche oder Angebote einzustellen. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt, denn das reicht von der Hilfe bei Reparaturen, am Computer, bei der Tier – und Pflanzenpflege, als Einkaufshilfe oder bei Fahrten zum Arzt. Junge Familien finden vielleicht die ersehnte „Leih-Oma“, oder man trifft sich nur zum Kaffeeklatsch, Lauftreff, zum Boule spielen oder anderen Aktivitäten. Auch Jugendliche finden hier Angebote und können gemeinsam tanzen gehen, chillen oder musizieren. Ganz viel davon besteht bereits – öffnen Sie es für noch mehr Nachbarn.
Das Gelingen vom „Nachbarnetz“ hängt von der Unterstützung und dem Engagement der Quartiersbewohner ab. Die Initiatoren bitten daher um zahlreiche Unterstützung!
Auf echte und gelebte Nachbarschaft!
Das Nachbarnetz ist ein wertvolles Angebot zur gelebten Nachbarschaft!
Durch die Teilnahme habe ich bei der Suche nach Computerhilfe meine Nachbarn von `der Straße gegenüber, kennen und schätzen gelernt. Ich traf einen hilfsbereiten Fachmann und Heimwerker.
Rosina Kopf
Eine der dienstältesten Stadträtinnen im Ludwigsburger Gemeinderat (bis Juli 2014)
SATZUNG
PRÄAMBEL
Mit Teilnehmern der Zukunftswerkstatt Ludwigsburg wurde 2012 das Nachbarnetz entwickelt. Ziel war, zunächst in der Oststadt und angrenzenden Quartieren, Nachbarschaftsstrukturen zu entwickeln.
Zur besseren Lesbarkeit ist die Satzung in der männlichen Form geschrieben. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und enthält keine Wertung. Alle Benennungen, Positionen, Ämter und Aufgaben verstehen sich gleichberechtigt für Personen jeden Geschlechts und jeder Generation.
- 1 Name und Sitz
- Zu einem Verein der Nachbarschaftshilfe schließen sich interessierte Personen
und unterschiedliche Gruppierungen zusammen unter dem Namen Nachbarnetz Ludwigsburg e.V. mit Sitz in Ludwigsburg.
- Der Verein ist im Vereinsregister Stuttgart VR 20…….. eingetragen.
- 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
- Zweck des Vereins ist
- Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Die Förderung des Schutzes von Ehen und Familie
III. Die Förderung mildtätiger Zwecke
- Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
- Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
– Wöchentliche Begegnungsangebote für Senioren
– Informationen zum sicheren Umgang mit Hilfsmittel im Alter
– Naturführungen für Familien und Senioren
– Regelmäßige Angebote zur Hausaufgabenhilfe
– Eltern-Kind-Gruppen
– Spiel- und Sportangebote
– Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
- Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.
- Der Verein steht für alle Generationen offen.
- Der Verein unterhält Räumlichkeiten, in dem die Beratungen, Vorträge und Treffen stattfinden.
- Der Verein ist selbstlos tätig.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Dasselbe gilt bei ihrem Ausscheiden und bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgaben-ordnung in der jeweils geltenden Fassung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-liche Zwecke.
- 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 5 Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können alle Bürgerinnen und Bürger jeder Generation werden.
- Mitglieder können alle Gruppierungen, Organisationen, Vereine und Kirchen aus der Stadt Ludwigsburg werden.
- Über die Aufnahme als Mitglied, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Gesamtvorstand. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist innerhalb eines Monats eine einmalige Beschwerde an die Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet über die Beschwerde.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod, Auflösung oder Aufhebung des Vereins.
- Ein Mitglied kann zum Ende des Kalenderjahres binnen einer Frist von drei Monaten seinen Austritt aus dem Verein in Textform gegenüber dem Vorstand erklären.
- Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt oder dessen Ansehen schädigt. Den Ausschluss beschließt der Gesamtvorstand. Gegen diesen Beschluss, der schriftlich zu begründen ist, ist binnen eines Monats Beschwerde an die Mitgliederversammlung zulässig, die dann endgültig beschließt.
- 6 Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Beitrages verpflichtet, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
- 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- a) die Mitgliederversammlung
- b) der Vorstand
- 8 Mitgliederversammlung
- Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie wird gebildet aus
- a) den Mitgliedern des Gesamtvorstandes
- b) Einzelmitgliedern
- c) je einer Person von Gruppierungen, Organisationen usw. als Delegierte
- Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- a) sie beschließt die Satzung des Vereins und ihre Änderungen,
- b) sie gibt Empfehlungen für die Arbeit des Vereins,
- c) sie wählt die Mitglieder des Gesamtvorstandes gemäß § 9 und 2-3 Rechnungsprüfer,
- d) sie entscheidet über Beschwerden gemäß § 5,3 und § 5,6
- e) sie genehmigt den Haushaltsplan,
- f) sie nimmt den Rechenschaftsbericht sowie die Jahresabrechnung des Vorstandes entgegen und erteilt Entlastung,
- g) sie kann die Auflösung des Vereins beschließen.
- Die Delegierten der Gruppierungen, Organisationen usw. sind ehrenamtlich tätig.
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird wenigstens von dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister in Textform einberufen. Sie muss auch einberufen werden, wenn ein schriftlich begründeter Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder vorliegt.
- Einladungen mit Tagesordnung sind mindestens 2 Wochen vorher bekannt zu geben. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und von dem Vorsitzenden oder dem Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
- Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimm-berechtigten beschlussfähig. Zur Auflösung des Nachbarnetzes ist eine Anwesenheit von mindestens 10 % der Mitglieder nötig.
- Jedes Vorstandsmitglied, jedes Einzelmitglied und jeder Delegierte einer Gruppierung, Organisation usw. hat eine Stimme. Diese ist nicht übertragbar.
- Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit durch diese Satzung oder zwingendes Recht nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
- Zur Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
- 9 Vorstand
- Der Geschäftsführende Vorstand i. S. von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist einzelvertretungsberechtigt.
- Der Gesamtvorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand, dem Schriftführer und aus bis zu fünf Beisitzern.
- Die Mitglieder des Gesamtvorstandes und die Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, bei Ergänzungswahlen bis zum Ende der regulären Amtsperiode. Sie bleiben bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist möglich. Alle Mitglieder des Gesamtvorstandes sind ehrenamtlich tätig.
- Die Wahlen des Gesamtvorstandes können offen durchgeführt werden. Sollte ein teilnehmendes Mitglied eine geheime Wahl beantragen, muss diesem Antrag stattgegeben werden. Der Geschäftsführende Vorstand wird in Einzelwahl gewählt, die Beisitzer in gebundener Einzelwahl. Die Rechnungsprüfer können offen in gebundener Einzelwahl gewählt werden. Es gilt die einfache Mehrheit, Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit kann ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus der Satzung sowie aus den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben.
- Der Vorstand wird von einem Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich einberufen. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen und von dem Vorsitzenden oder dem Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
- Der Vorstand kann weitere Ehrenamtliche mit Aufgaben
- 10 Finanzen
- Die finanziellen Aufwendungen des Vereins werden durch öffentliche Zuwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge gedeckt werden.
- Der Geschäftsführende Vorstand erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, den der Schatzmeister dem Gesamtvorstand und der Mitgliederversammlung vorlegt.
- Die Rechnungsprüfer prüfen die Kassen- und Rechnungsführung und legen das Ergebnis dem Gesamtvorstand und der Mitgliederversammlung vor.
- Alle Mittel des Vereins sind für die in § 2 genannten Zwecke gebunden. Der Nachweis über die Verwendung der Mittel ist in der Jahresabrechnung zu führen.
- Der Verein kann Mitarbeiter gegen Entlohnung einstellen.
- 11 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen an die Stadt Ludwigsburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
- 12 Inkrafttreten
Diese Satzung ist am 29. April 2024 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister Stuttgart in Kraft.
Quartiersbüro:
Schorndorfer Straße 43
71638 Ludwigsburg
info@nachbar-netz.de
Öffnungszeiten:
montags: 15.30 – 17.00 Uhr
dienstags: 10 – 12 Uhr
mittwochs: 13.30 – 15.00 Uhr
donnerstags: 16 – 18 Uhr
Ein neues Quartier eröffnen?
Dann wäre für den Start folgendes hilfreich:
- 2-5 interessierte, engagierte Bürgerinnen und Bürger, davon eine verantwortliche Person
- Initiative soll Gebiet / Namen für das Quartier mit 300 bis 1.000 Einwohnern vorschlagen
- Bürgervereine, Vereine und Kirchen sollten einbezogen werden
- Unterstützung durch das Nachbarnetz, zum Beispiel Begleitung bei den ersten Kontaktveranstaltungen: Bitte wende Dich an das Quartiersbüro “Wir in City-Ost”. Ansprechpartnerin: Cornelia Graf, E-Mail: info@nachbar-netz.de
- Einhaltung der Nachbarnetz-Gestaltungsrichtlinie. Dazu bekommen Sie von uns alles, was Sie brauchen.
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Gemeinsam schaffen wir hier etwas Großartiges für Ludwigsburg.
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